Da Großbritannien & Nordirland (Vereinigtes Königreich) nicht mehr an das EU-Recht gebunden ist, hat der Brexit sowohl die rechtlichen als auch die logistischen Auswirkungen des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen ins Vereinigte Königreich beeinflusst.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die Ihr Vertriebsteam und Ihr Unternehmen in Bezug auf den Brexit betreffen können. Wir erläutern Ihnen außerdem, wie Sie weiterhin mit Kunden im Vereinigten Königreich zusammenarbeiten können, ohne die Vorschriften zu verletzen.
Inhaltsübersicht
Brexit: Überblick und Hintergrund
Nach der Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über den Brexit trat das Vereinigte Königreich in eine Übergangsperiode (auch Umsetzungsperiode genannt) ein, die am 31. Dezember 2020 endete. Seit Januar 2021 haben sich die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien grundlegend verändert.
Großbritannien & Nordirland gelten neu als Nicht-EU-Länder und profitieren nicht mehr von den wirtschaftlichen Strukturen der EU, wie dem Binnenmarkt und der Zollunion.
Als Teil des Austritts aus der EU ergeben sich wesentliche Änderungen in Bezug auf das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien. Dieses Dokument deckt mehrere wichtige Wirtschaftsbereiche ab, wie beispielsweise den Handel mit Waren und Dienstleistungen, den digitalen Handel, geistiges Eigentum, öffentliches Auftragswesen, Luft- und Straßenverkehr, Energie und mehr.
Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fakten, die Sie mit dem Eintritt des Vereinigten Königreichs in diese neue wirtschaftliche Ära berücksichtigen müssen. In Anbetracht dieser Änderungen lohnt es sich allerdings, Ihre eigenen Nachforschungen anzustellen, um sicherzustellen, dass Sie angesichts der neuen Regelungen und Vorschriften in einer guten geschäftlichen Position für die zukünftige Zusammenarbeit mit britischen Unternehmen bleiben.
Wie EU-Unternehmen weiterhin aus dem Vereinigten Königreich und ins Vereinigte Königreich exportieren können
Das Vereinigte Königreich hat nicht mehr die Zollprivilegien, die es als EU-Mitgliedstaat hatte und wird neu wie jedes andere Nicht-EU-Land behandelt. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kann sich auf Ihr Unternehmen auswirken, wenn:
- Sie Waren oder Dienstleistungen in das Vereinigte Königreich verkaufen
- Sie Waren oder erhalten Dienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich erhalten
- Sie Waren durch das Vereinigte Königreich bewegen
- Sie britische Materialien und/oder Waren für den Handel mit EU-Partnerländern verwenden
Wie hat sich der Brexit auf die Importe und Exporte zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgewirkt?
Um weiterhin Waren nach, aus oder durch Großbritannien (ausgenommen Nordirland) zu importieren oder zu exportieren, müssen Sie eine Zollerklärung einreichen.
Wenn Ihr Unternehmen in der EU nicht die korrekten Zollprozesse einhält, können Ihre Waren die EU-Grenze nicht passieren.
Stellen Sie sicher, dass Sie sich mit Ihren britischen Handelspartnern abstimmen, um:
- Ihre Rollen und Verantwortlichkeiten zu vereinbaren
- Die korrekten Papiere für die Handelswaren vorzubereiten
- Bestimmte Lizenzen für den Import oder Export spezieller Güter, wie z. B. Abfall, Gefahrgut, Chemikalien usw. zu erwerben
EU-Unternehmen, die Waren aus dem Vereinigten Königreich kaufen und auf den EU-Markt bringen, gelten neu als Importeure, während EU-Unternehmen, die Produkte in das Vereinigte Königreich vertreiben, nun als Exporteure gelten.
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sieht vor, dass der Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zoll- und kontingentsfrei ist, wenn die Waren die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllen.
Anmerkung: Der Warenverkehr zwischen Nordirland und den Mitgliedsstaaten der EU, einschließlich Irland, wird durch den Brexit nicht wesentlich verändert.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Um weiterhin Waren nach, aus oder durch Großbritannien (ausgenommen Nordirland) zu importieren oder zu exportieren, müssen Sie eine Zollerklärung einreichen
- Möglicherweise müssen Sie zudem spezielle Lizenzen für den Import oder Export bestimmter Waren erwerben
- Legen Sie mit Ihrem Kunden die Zuständigkeiten fest, um Unklarheiten oder Beschwerden zu vermeiden
Steuern und Zölle (VAT)
Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Teil des einheitlichen EU-Mehrwertsteuergebiets, was bedeutet, dass die Umsatzsteuer neu von jedem Land einzeln festgelegt und erhoben wird. Waren, die von der EU aus Großbritannien importiert werden, unterliegen somit der Umsatzsteuer des entsprechenden Landes.
Mehrwertsteueränderungen für B2C-Marken
Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die Änderungen der Mehrwertsteuer für B2C-Unternehmen (Business to Consumer), die aus der EU nach Großbritannien verkaufen:
- Für Pakete mit Waren, die einen Wert von £135 oder weniger haben und über die Website des Verkäufers verkauft werden, wird keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Der EU-Verkäufer muss jedoch die britische Umsatzsteuer abrechnen, wenn er die Waren verkauft.
- Für Pakete mit Waren, die einen Wert von £135 oder weniger haben und über einen Online-Marktplatz verkauft werden, wird keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Der EU-Verkäufer muss die Mehrwertsteuer für den Verkauf jedoch ausweisen. Das Office of Management and Policy (OMP) muss die Steuer abrechnen, deklarieren und an die Steuerbehörde abführen. Der EU-Verkäufer muss weder die britische Mehrwertsteuer ausweisen noch sich im Vereinigten Königreich für Mehrwertsteuerzwecke anmelden.
- Für Pakete mit Waren, die einen Wert von £135 oder mehr haben und über den Verkäufer oder einen Online-Marktplatz verkauft werden, wird die Mehrwertsteuer an der Grenze berechnet. Wenn der Kunde als Importeur gilt, muss er die MwSt. zahlen. Wenn der EU-Verkäufer jedoch der eingetragene Importeur ist, muss er die Einfuhrumsatzsteuer zahlen und zudem die britische Umsatzsteuer für den Verkauf an den Verbraucher registrieren und abrechnen.
Bis zum 30. Juni 2021 können Waren im Wert von weniger als 22 € bei der Einfuhr in die EU unter bestimmten Bedingungen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Ab 1. Juli 2021 wird die Mehrwertsteuer auf alle Importe fällig, unabhängig von ihrem Wert.
Allgemeine Änderungen der Mehrwertsteuer
Wenn Sie ein EU-Unternehmen sind, das Waren in das Vereinigte Königreich exportieren möchte, sind die von Ihnen exportierten Waren in der Regel in der EU von der Mehrwertsteuer befreit. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass die Waren die EU verlassen haben, in der Regel durch Vorlage der Ausfuhrbescheinigung, die dem Exporteur von der Ausfuhrzollstelle erteilt wurde.
Verbrauchssteuern (für Waren wie Alkohol, Tabak oder Kraftstoff) werden bei der Einfuhr von Waren fällig, die aus dem Vereinigten Königreich in das Mehrwertsteuergebiet der EU importiert werden. Die Zölle werden von dem Land festgelegt, in das die Waren importiert oder letztendlich verbraucht werden.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
Für B2C-Marken:
- Auf Pakete mit Waren, die einen Wert von bis zu £135 haben und über die Website des Verkäufers verkauft wurden, wird keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
- Auf Pakete mit Waren, die einen Wert von bis zu £135 haben und über einen Online-Marktplatz verkauft wurden, wird keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
- Pakete mit Waren, die einen Wert von £135 oder mehr haben und über den Verkäufer oder einen Online-Marktplatz verkauft werden, wird eine Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Wenn Sie ein EU-Unternehmen sind, das Waren in das Vereinigte Königreich exportieren möchte, sind die von Ihnen exportierten Waren in der Regel in der EU von der Mehrwertsteuer befreit. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass die Waren die EU verlassen haben, in der Regel durch Vorlage der Ausfuhrbescheinigung, die dem Exporteur von der Ausfuhrzollstelle erteilt wurde.
Für bestimmte Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in das Mehrwertsteuergebiet der EU importiert werden, müssen Verbrauchssteuern bezahlt werden.
Bereitstellung von Dienstleistungen für Kunden im Vereinigten Königreich
Für Ihr EU-Geschäft, das Dienstleistungen in Großbritannien erbringt, kann dies Auswirkungen haben, wenn:
- Sie Sie Tochtergesellschaften oder Geschäftsniederlassungen im Vereinigten Königreich haben
- Sie einen Zusammenschluss mit einem UK-Unternehmen planen
- Sie oder Ihre Mitarbeiter aus geschäftlichen Gründen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich reisen
- Ihr Unternehmen im Dienstleistungssektor im Vereinigten Königreich tätig ist
- Sie oder Ihre Mitarbeiter arbeiten in einem vom Vereinigten Königreich reglementierten Beruf
Wie Sie die Konformität nachweisen
Dienstleistungsanbieter und Personen aus der EU, die im Vereinigten Königreich tätig sind, müssen die Einhaltung der britischen Vorschriften nachweisen. Dies ist besonders wichtig für reglementierte Berufe oder Personen, die Zertifizierungen benötigen, um ihr Geschäft zu betreiben.
Wenn Sie beispielsweise EU-Bürger sind und Ihre beruflichen Qualifikationen in Großbritannien erworben haben, müssen Sie Ihre Qualifikationen in dem betreffenden Land gemäß den dortigen Vorschriften formell anerkennen lassen. Wenn Sie Mitarbeiter aus dem Vereinigten Königreich haben, die in der EU tätig sind, müssen diese ihre Qualifikationen ebenfalls gemäß den Vorschriften des Landes, in dem sie tätig sind, formell anerkennen lassen.
Wie wirkt sich das auf Geschäftsreisen aus?
Es lohnt sich, einen Blick auf die Vorschriften für Geschäftsreisen zu werfen. Für Besuche unter sechs Monaten können EU- und Schweizer Bürger in der Regel ohne Visum nach Großbritannien einreisen und an geschäftlichen Aktivitäten, wie Meetings oder Konferenzen, teilnehmen. Für längere Aufenthalte müssen Sie sich an die britischen Einwanderungsgesetze halten.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Dienstleistungsanbieter und Fachkräfte aus der EU, die in Großbritannien tätig sind, müssen die Einhaltung der britischen Vorschriften nachweisen
- Möglicherweise müssen diese auch ihre Qualifikationen in dem betreffenden Land gemäß den dortigen Vorschriften formell anerkennen lassen
- Geschäftsreisen mit langfristig geplantem Aufenthalt (z. B. länger als 6 Monate) können betroffen sein
Wie wirkt sich der Brexit auf die DSGVO und den Datenschutz aus?
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung und ist daher nicht mehr für das Vereinigte Königreich gültig. Wenn Sie innerhalb des Vereinigten Königreichs tätig sind, müssen Sie das britische Datenschutzrecht einhalten.
Da die DSGVO als UK GDPR in das britische Datenschutzrecht integriert wurde, hat sich an den zentralen Datenschutzprinzipien, -rechten und -pflichten der UK GDPR im Vergleich zur DSGVO der EU wenig geändert. Die UK GDPR kann sich jedoch in Zukunft ändern oder weiterentwickeln.
Datenschutz und personenbezogene Daten
Ab dem 1. Januar 2021 unterliegt die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich den Vorschriften der Datenübertragungen an Nicht-EU-Mitglieder, wie sie in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgelegt sind.
Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erlaubte vorübergehend den weiteren Fluss personenbezogener Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich, mit der Auflage, dass sich das Vereinigte Königreich an die Standards der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) halten muss.
Glücklicherweise hat die EU vor kurzem entschieden, dass das Vereinigte Königreich ein adäquates oder als "im Wesentlichen gleichwertiges Sicherheitslevel" im Vergleich zur EU-DSGVO aufweist, sodass der Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weiterhin möglich ist. Diese Entscheidung ist für vier Jahre gültig, danach wird die Angemessenheitsfeststellung möglicherweise neu bewertet.
Sollte das Sicherheitslevel des Vereinigte Königreichs in Zukunft nicht für angemessen oder im Wesentlichen gleichwertig befunden werden, wird es zusätzlichen Regeln und Vorschriften unterworfen sein, um den freien Austausch personenbezogener Daten fortzusetzen.
Die Überwachung des Datenschutzes und der Vorschriften für personenbezogene Daten wird besonders für EU-Unternehmen, die weiterhin mit im Vereinigten Königreich ansässigen Rechenzentren arbeiten wollen, wichtig sein.
Geistiges Eigentum und Warenzeichen
Ab dem 1. Januar 2021 werden bestehende EU-Rechte des geistigen Eigentums wie EU-Markenzeichen, Gemeinschaftslogos , gemeinschaftliche Pflanzensortenschutzrechte und geografische Angaben unter dem Austrittsabkommen geschützt bleiben. Allerdings werden alle neuen EU-Einheitsrechte einen eingeschränkten territorialen Geltungsbereich haben, da sie im Vereinigten Königreich nicht mehr wirksam sind.
Wenn Sie eine EU-Marke haben, können Sie beim Amt für geistiges Eigentum die Registrierung einer britischen Marke beantragen. Besuchen Sie zudem das Amt für geistiges Eigentum der EU (EUIPO), um eine EU-Marke (EUTM) zu registrieren.
Urheberrecht und nicht eingetragene Logos
Bei allen urheberrechtlich geschützten und nicht eingetragenen Logos Geschmacksmustern können sich die Änderungen des grenzüberschreitenden EU-Urheberrechts auf Ihr Unternehmen auswirken. Ihre Logos sind möglicherweise nicht geschützt, wenn Sie die Protokolle zur Offenlegung Ihrer Markenzeichen nicht befolgen.
Lesen Sie den offiziellen Leitfaden für weitere Informationen über die neuen Regelungen für den nicht eingetragenen Logos und Markenzeichen im Vereinigten Königreich und in der EU.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Da die DSGVO als UK GDPR in das britische Datenschutzrecht übernommen wurde, hat sich wenig geändert
- Die Entscheidung, dass die UK GDPR in Bezug auf die EU-Grundverordnung angemessen ist, gilt für vier Jahre; danach ist eine Neubewertung der Angemessenheitsfeststellung möglich
- EU-Rechte an geistigem Eigentum wie EU-Marken, Logos, gemeinschaftliche Pflanzensortenschutzrechte und geografische Angaben bleiben im Rahmen des Austrittsabkommens geschützt
- Wenn Sie eine EU-Marke haben, können Sie beim Amt für geistiges Eigentum die Registrierung einer britischen Marke beantragen
- Änderungen im grenzüberschreitenden EU-Urheberrecht können sich auf Ihr Unternehmen auswirken, und Ihre Logos sind möglicherweise nicht geschützt. Informieren Sie sich daher über die Richtlinien für den nicht eingetragenen Schutz von Logos im Vereinigten Königreich und in der EU
Branchenspezifische Änderungen
Da jede Branche ihre eigenen Besonderheiten und Gegebenheiten hat, empfiehlt es sich, einen Blick auf die Umsetzung von Regeln und Vorschriften in der jeweiligen Branche zu werfen.
Einzelhandel und E-Commerce
Wenn Sie ein EU-Unternehmen sind und Waren online an britische Konsumenten verkauft, wird, in Übereinstimmung mit den britischen Mehrwertsteuerregeln und -sätzen, die Mehrwertsteuer im Vereinigten Königreich fällig. Um Waren in der EU zu verkaufen, müssen britische Unternehmen neu die Richtlinien der einzelnen Länder einhalten.
Einzelhändler und E-Commerce-Unternehmen werden mit Herausforderungen aus verschiedenen Richtungen konfrontiert. Für eine optimal funktionierende Lieferkette müssen sie den physischen Warenfluss planen, sich mit Lieferanten und Kunden über die Vorbereitungsmaßnahmen und Auswirkungen des Brexit abstimmen und sich auf mögliche Belastungsfaktoren für ihre Logistik vorbereiten.
Als EU-Verbraucher gelten nun für den Online-Einkauf aus dem Vereinigten Königreich dieselben Abgaben wie für Waren, die online bei Händlern außerhalb der EU gekauft wurden. Seit dem 1. Januar 2021 müssen Waren, die online für den persönlichen Gebrauch von einem Unternehmen in Großbritannien gekauft werden, in der EU verzollt werden und unterliegen ggf. der entsprechenden Mehrwertsteuer und Abgaben.
Um unvorhergesehene Gebühren beim Online-Einkauf aus Großbritannien zu vermeiden, lesen Sie die Verkaufsbedingungen und die Lieferinformationen vor der Übermittlung Ihrer Bestellung sorgfältig durch. Alle Websites, die Waren in die EU verkaufen, sind verpflichtet, die Konsumenten über den Gesamtpreis von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Steuern und sonstiger Gebühren, zu informieren.
Wie bereits erwähnt, müssen Sie auch die neuen Regeln und Vorschriften rund um Importe, Exporte und Mehrwertsteuer berücksichtigen.
Finanzsektor
Innerhalb des Finanzsektors profitierte das Vereinigte Königreich in der Vergangenheit von einer Regel namens "Passporting".
Das EU-Passporting-System für Banken und Finanzdienstleistungen erlaubt es Unternehmen, die in einem EU-Land zugelassen sind, in jedem anderen EU-Land mit minimaler zusätzlicher Genehmigung frei zu handeln. Diese Pässe sind die Grundlage für die Realisierung des EU-Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen.
Mit dem Ausscheiden aus der EU verlieren britische Banken und Finanzdienstleister ihre Passport-Rechte. Ohne Passport-Rechte müssen britische Unternehmen für jedes EU-Land eine Lizenz beantragen und unterliegen möglicherweise Auflagen wie:
- Doppelter Aufwand und erhebliche Zusatzkosten
- Lizenzen sind in vielen EU-Ländern nicht verfügbar
- Das Angebot an lizenzierten Bankdienstleistungen ist begrenzt
- Die Lizenz ist in der Regel nur für jeweils ein Land gültig (keine grenzüberschreitenden Rechte)
Obwohl London im Finanzsektor nicht vollkommen bedeutungslos werden wird, könnten europäische Finanzzentren wie Paris, Frankfurt und andere in der Lage sein, den Brexit zu ihrem Vorteil zu nutzen.
Insgesamt wird die Brexit-Änderung wahrscheinlich zu einem dezentralen globalen Finanzmarkt führen und Raum für mehrere kleinere Städte schaffen, um eine größere Rolle in diesem Sektor zu spielen.
Technologie und Innovation
Der Technologie- und Innovationssektor wurde im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien nicht gesondert berücksichtigt (außer in Bezug auf die Telekommunikation). In vielerlei Hinsicht gilt für die Regulierung von Technologie und Innovation auch weiterhin "business as usual". Allerdings können sich die Auswirkungen anderer Brexit-Änderungen auf diesen Sektor auswirken.
Beispielsweise könnte es für Tech- und Innovationsfirmen aufgrund neuer Einwanderungsregeln schwieriger werden, Talente zu halten und anzulocken. Laut einer Studie von TopCV gaben 18 % der Befragten im Technologiesektor an, dass sie aufgrund des Brexit planen, ihren aktuellen Job mit dem Ziel, ihre Karriere voranzutreiben, verlassen werden.
Technologie- und Innovationsfirmen müssen sich Wege überlegen, wie sie durch Anreize ihre Mitarbeiter in Großbritannien halten können, um die Qualifikationslücke nicht weiter zu vergrößern.
Immobilien
Generell unterliegen Immobilientransaktionen dem Recht der einzelnen Länder, ohne wesentliche Intervention auf EU-Ebene. Infolgedessen werden rechtliche Formalitäten und Anforderungen wie Grundstückseigentum, der Übertragungsprozess, die Grundbucheintragung, Mietverträge, Pachtverhältnisse und die Sicherheitsleistung für Grund- und Immobiliensteuern durch den Brexit weitgehend unverändert bleiben.
Vor dem Brexit orientierte sich das Vereinigte Königreich an den EU-Immobilienanforderungen für Aktivitäten wie Planung, öffentliche Auftragsvergabe, Beschäftigung und Umweltvorschriften. Jede Auswirkung des Brexit auf diese Bereiche könnte Auswirkungen auf EU-UK-Immobilientransaktionen haben.
In Bezug auf die Immobilienentwicklung könnte der Austritt aus der EU dem Vereinigten Königreich mehr Flexibilität bei der Gestaltung der nationalen Gesetzgebung in Bezug auf Umweltprüfungen wie Umweltverträglichkeitsprüfungen, strategische Umweltprüfungen und andere geben.
Es wird jedoch nicht erwartet, dass Großbritannien wesentliche Änderungen an diesen Umweltverträglichkeitsprüfungen vornehmen wird, da sie nach wie vor ihren internationalen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen müssen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Einzelhandel und E-Commerce. Wenn Sie ein EU-Unternehmen sind, das Waren online an britische Verbraucher verkauft, wird in Übereinstimmung mit den britischen Mehrwertsteuerregeln und -sätzen die Mehrwertsteuer im Vereinigten Königreich fällig. Um in der EU zu verkaufen, müssen britische Unternehmen neu die Vorschriften jedes einzelnen Landes einhalten.
- Finanzen. Mit dem Ausscheiden aus der EU verlieren britische Banken und Finanzdienstleister ihre Passport-Rechte. Ohne Passport-Rechte müssen britische Unternehmen für jedes EU-Land eine Lizenz beantragen und können müssen zusätzliche Gebühren auf sich nehmen.
- Technologie und Innovation. In vielerlei Hinsicht gilt weiterhin "business as usual", doch es könnte aufgrund der neuen Einwanderungsregeln für UK-Firmen schwieriger werden, Talente zu halten und anzulocken.
- Immobilien. Rechtliche Formalitäten und Anforderungen wie Grundstückseigentum, der Übertragungsprozess, die Grundbucheintragung, Pachtverträge, Mietverhältnisse und die Übernahme von Sicherheiten für Grundstücke und Grundsteuern werden durch den Brexit weitgehend unverändert bleiben.
Ausstehende Änderungen durch den Brexit
Obwohl viele Regelungen und Vorschriften am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind, werden viele weitere zusätzlich evaluiert oder mit einer "weichen" Implementierung durchgesetzt. Auch in den Bereichen Datenaustausch und Finanzdienstleistungen sind noch Entscheidungen ausstehend.
Obwohl sich Großbritannien und die EU vorerst auf einige übereinstimmende Regeln geeinigt haben, müssen diese in Zukunft nicht einheitlich bleiben. Sollte eine Seite mit den neuen Vorschriften unzufrieden sein, könnte dies einen Disput auslösen, der weitere Verhandlungen erforderlich macht oder dazu führt, dass in Zukunft Zölle (Abgaben auf Importe) auf bestimmte Waren und Dienstleistungen erhoben werden.
Abschließende Gedanken
Angesichts der engen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU während der letzten Jahrzehnte wird diese Trennung und der Schritt in diese neue Richtung mit immensen Anstrengungen verbunden sein. Infolgedessen werden wir in den kommenden Monaten und Jahren die Auswirkungen des Brexit zu spüren bekommen.
Generell empfehlen wir Ihnen, die gesamten Entwicklungen des Brexit sowie die Veränderungen für Ihre spezielle Branche in den kommenden Monaten und Jahren genau zu verfolgen.